Allgemeine Geschäftsbedingungen telepower (AGB)

1.Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für alle zwischen Telepower und unseren Kunden abgeschlossenen Verträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht akzeptiert außer es wird im Einzelfall abweichendes schriftlich vereinbart. Es gilt die jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version dieser AGB.

2. Auftragserteilung

Der Kunde erhält von Telepower über Anfrage ein verbindliches Angebot übermittelt. Angebote von Telepower an den Kunden sind im Regelfall „freibleibend“, und stellen nur eine Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits ein bindendes Vertragsangebot abzugeben. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung des Angebots durch Telepower zu Stande.

3. Vorvertragliche Leistungen

Die erste Besprechung inkl. Präsentation unseres Dienstleistungsangebotes ist in der Regel kostenfrei. Darüber hinausgehende Leistungen, werden in Rechnung gestellt. Davon ausgenommen sind von Telepower schriftlich angebotene Testläufe.

4. Konzept- und Ideenschutz, Urheberrecht

Von Telepower erstellte Ausführungsunterlagen und Konzepte, wie z.B. Schulungsunterlagen, Gesprächsskripten, und Organisations- und Marketingkonzepte, bleiben ebenso wie selbst entwickelte EDV-Programme, Eigentum von Telepower und genießen insbesondere Urheberrechtlichen Schutz.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden gemäß § 456 UGB Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.A. über dem Basiszinssatz geschuldet. Der Kunde ist verpflichtet Kosten für Mahnungen in Höhe von EUR 25,00 pro Mahnung, sowie die Kosten Dritter (Inkassobüro, Rechtsanwalt), zu tragen. Der Kunde ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Telepower aufzurechnen.

6. Unbedenklichkeitserklärung

Mit Auftragserteilung erklärt der Kunde gegenüber unserem Hause die Unbedenklichkeit aller in seinem Auftrag in Umlauf gebrachten Produkte. Er erklärt somit, dass alle diese Produkte in jeder Hinsicht den Bestimmungen der einschlägigen österreichischen Gesetze oder den Gesetzen des jeweiligen Empfängerstaates entsprechen. Sollte der Gesetzgeber wegen Verstößen dieser Art gegen Telepower vorgehen, erklärt der Kunde, Telepower dafür schadlos zu halten.

7. Produkthaftung – Konsumentenschutzgesetz

Für Produkte, die wir im Auftrag des Kunden in Umlauf bringen, ebenso wie für Produktauskünfte, die wir analog den Kundenrichtlinien erteilen, werden in keiner – wie immer gearteten – Weise Haftung im Sinne des Konsumentenschutz- und Produkthaftungsgesetzes übernommen. Auch hier gilt: Sollte der Gesetzgeber wegen nicht von Telepower verschuldeten Belangen im Sinne des Produkthaftungs- und/ oder des Konsumentenschutzgesetzes gegen Telepower vorgehen, hält der Kunde Telepower schadlos.

8. Abgaben, Steuern, Zölle

Telepower übernimmt keine Haftung für Steuern, Abgaben (z.B. ARA), sowie Zölle, die durch einen Warenverkehr ausgelöst werden, die wir analog Kundenauftrag in dessen Namen abwickeln. Der Kunde hält Telepower für etwaig eintretende Haftungen schadlos.

9. Haftung

Telepower haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit) und diejenige nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen unabdingbaren Gesetzen bleibt von den Haftungsbeschränkungen unberührt.

10. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur dann, wenn der Kunde erkennbare Mängel iSd § 377 UGB unverzüglich anzeigt. Vorliegende Mängel wird Telepower diese innerhalb angemessener Frist beheben.

11. Datenschutz – Vertraulichkeit

Der Schutz von Kundendaten ist Telepower sehr wichtig. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich in Übereinstimmung mit den Normen der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzgrundverordnung DSGVO). Telepower richtet sich bei der Verarbeitung der Daten nach den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit. Telepower hat technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherheit von Kundendaten getroffen.

Die Firma Telepower verpflichtet sich, über alle ermittelten Daten und Fakten, sowie weitere zur Kenntnis gelangten Interna des Auftraggebers, strengste Diskretion zu wahren und ihre Mitarbeiter ebenfalls zu dieser zu verpflichten.

Telepower garantiert, dass die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten nur für die Vertragserfüllung verwendet werden, und nach Bearbeitung vollständig und unverzüglich an den Kunden retourniert und bei Telepower gelöscht werden. Im Gegenzug garantiert der Kunde Telepower, dass sowohl die Auftragserteilung als auch die übermittelten (Adress-)Daten gegen keine Gesetze verstoßen und die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Insbesondere garantiert der Kunde, dass sämtliche zu kontaktierenden (juristischen) Personen die erforderliche Zustimmung gemäß § 107 Telekommunikationsgesetz 2003 erteilt haben.  Der Kunde garantiert weiters, dass durch die Auftragserteilung kein wettbewerbsrechtlicher Verstoß im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorliegt. Für etwaig daraus resultierende Schäden hält der Kunde Telepower schad- und klaglos.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zu Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich gewollt hätten.

13.Anwendbares Recht

Die Begründung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses richtet sich nach österreichischem Recht unter Ausschluss des internationales Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

14. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist das jeweils sachlich in Betracht kommende Gericht Wien.

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Dafür steht telepower:  Unsere Werte und Grundsätze.

Unseren Auftraggebern garantieren wir individuelles Service, reibungslose Abläufe und eine zuverlässige Leistungserbringung. Unseren Mitarbeitern versichern wir einen teamorientierten, wertschätzenden und ehrlichen Umgang. Und eine freundliche, respektvolle sowie seriöse Kommunikation mit allen Menschen, die wir telefonisch kontaktieren, ist für uns selbstverständlich. 

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